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1338. September 2. o. O. (Breslau).

quarta fer. p. dec. s. Joh.

Apeczco, Bresl. Kan. u. Offizial, bek., daß bereits s. Amtsvorgänger, weil. Bresl. Offizial Konrad, auf Bitten des Meisters u. der Brüder des Matthiashospitals die Gebr. Heinrich u. Friczco v. Birkenhain vor sich zu einem Gerichtstermin wegen des Dies Banc (Bankau, Kr. Kreuzburg) u. des Allods Noua curia (Neuhof, Vorwerk das.) geladen u. wegen ihres halsstarrigen Ausbleibens mit der Exkommunikation belegt hatte, worin sie hartnäckig mehr als 5 Jahre bisher verharrt haben. Da nun s. Amtsvorgänger u. auch Friczco inzwischen verstorben sind, so habe er selbst auf die vielfachen Klagen des Meisters u. der Brüder v. St. Matthias den gen. Heinr. v. Birkenhain u. die Witwe des Friczco m. ihren Erben zur Reinigung von ihrem Ungehorsam u. zur Bitte um Befreiung v. d. Exkommunikation mit der Ankündigung vor sich gefordert, daß, wenn sie nicht zum festgesetzten Termin erschienen, er Meister u. Brüder i. den Besitz der beanspruchten Güter setzen würde. Auf diesem Termin überreichte ihm nun namens des Meisters u. der Brüder des Matthiashospitals Br. Rychwin als ihr Syndikus die Klageschrift gegen Heinr. v. Birkenhain, seine Schwestern, die Witwe des Friczco v. Birkenhain u. dessen Erben wegen des Dfes Banc, gelegen innerhalb der Grenzen u. Ländereien des Dfes, welches Crucerdorf genannt wird [Aufgegangen i. Dfe Bankau, vgl. die Bestätigungsurk. des Hzgs Heinr. IV. f. das Matthiashospital v.J. 1283, Schles. Reg. 1734], u. wegen des Allods Noua curia, gelegen am Wasser Willecow, mit allen Rechten u. Zugehörungen desselben, wie dies zum Hospital seit dessen Gründung durch Schenkung gehört hat [Vgl. die Gründungsurk. v. 26. Febr. 1253, Schles. Reg. 815], sowie wegen Erstattung aller entstandenen Schäden, unter Vorbehalt noch späterer weiterer Ansprüche seit der Zeit dieser gewaltsamen Besitznahme n. wegen etwaiger Entfremdung durch die v. Birkenhain. Daraufhin setzte Off. Apeczco einen neuen peremptorischen Termin an, u. da die v. B. abermals nicht erschienen, nahm er Br. Rychwin den Eid über die Wahrheit seiner Aussage (calumpnie iuramentum) ab, wobei dieser ihm gewisse Privilegien m. d. Siegeln sowohl des weil. Bisch. Thomas v. Bresl., wie weil. anderer schlesischer Fürsten vorlegte [Gemeint ist jedenfalls das Gründungsprivileg v. 26. Febr. 1253, Schles. Reg. 815, an dem die S. der Hzge Gebr. Heinrich III., Wladyslaw, Boleslaw II. u. Konrad, ihrer Mutter Hzgin Anna u. als sechstes das des Bisch. Thomas I. hingen] u. ihn um Vorforderung des Heinr., seiner Schwestern, der Witwe des Friczco u. dessen Erben zur Anhörung des Zwischenurteils auf einen gewissen Termin ersuchte. Da er (Apeczco) aber inzwischen wegen vieler wichtiger Geschäfte außerhalb der Diözese zu verreisen sich veranlaßt sieht, so habe er den Mag. Franczco v. Goldberg zu s. Vertreter sowohl für alle Prozesse seines Konsistoriums, wie auch besonders für den vorliegenden Fall während seiner Abwesenheit ernannt. Der Vizeoffizial Franczco [Derselbe fährt in der Urk. ebenfalls mit "Nos" im Text fort wie der Offizial Apeczco selber] verkündet daher, nachdem er alles sorgsam erwogen u. m. sich u. m. Rechtsverständigen zu Rate gegangen, als Zwischenurteil, daß wegen der Widerspenstigkeit des Heinr. v. Birk., seiner Schwestern, der Witwe des Friczco v. Birk. u. dessen Erben, Meister u. Brüder des Bresl. Matthiashospitals in den Besitz des Dfes Banc b. Crucerdorf u. des Allods Noua curia am Wasser Wyllecow eingeführt u. darin geschützt werden sollen. Zu Vollstreckern dieses Urteils ernennt er die Pfarrer v. Cruciferorum villa (Kreuzdorf, jetzt Vorstadt v. Kreuzb.) u. Cunczcendorph (Kunzendorf, Kr. Kreuzb.); außerdem verurteilt er die Abwesenden in die Kosten v. 5 Skot, worüber er zuvor jedoch noch den Eid des gen. Syndikus verlangt.

Z.: Die Magister Andreas, Heinrich, Konrad u. Lorenz, Advokaten des Bresl. Konsistoriums, sowie Nik. Lemberg u. Jak. Jelyn, öffentl. Notare.


Bresl. Staatsarch. Rep. 66 Urk. Matthiasstift Bresl. 123. Orig. Perg. m. dem an Streifen hängenden S. des Offizials Apeczco i. rotem Wachs.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.